Sachgebiet Öffentliche Ordnung

Personalausweis


Kurzinformationen

 

Ausweispflicht besteht für Personen ab 16 Jahre.

 

Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantrag werden.

Bei Verlust oder Ungültigkeit eines Personalausweises wird ein vorläufiger  Personalausweis ausgestellt.

Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden nur auf Antrag des Ausweisbewerbers, eines gesetzlichen Vertreters oder seines Betreuers ausgestellt.

Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.




Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

Bei der Beantragung eines Personalausweises sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 

 

 


Fristen

 

Ca. zwei Wochen

 


Gebühren


Weiterführendes

 

Gültigkeit

 

 

 

 


Ansprechpartner

Frau Gramenz
Raum 114
Telefon (033609) 88-228