Amt Brieskow-Finkenheerd
 
 
Amt Brieskow-Finkenheerd
Amtsdirektor
August-Bebel-Straße 18 a
15295 Brieskow-Finkenheerd
Tel: (03 36 09) 88-100
Fax: (03 36 09) 88-102
 
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Feuer im Freien

Information der Amtsverwaltung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ausaktuellem Anlass zum Thema: „Feuer im Freien“ möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, wie mit den „kleinen“ und „großen“ Feuern umzugehen ist.

Maßgebend dafür sind die gesetzlichen Regelungen in § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes und der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung.

Danach sind kleine (1 x 1m) Holzfeuer ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt werden. Eine Gefährdung oder Belästigung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn bestimmte Regeln zum Feuer im Freien eingehalten werden:

  • die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter
  • es darf nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
  • bei anhaltender Trockenheit (Waldbrandstufe beachten!) oder starkem Wind keine Holzfeuer entzünden
  • Abfälle gehören nicht ins Holzfeuer. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.
  • Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  • Zum Entzünden keine Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung, Spiritus verwendet werden
  • die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
  • bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

Bei Feuern, welche diese Bedingungen nicht erfüllen, zum Beispiel große Oster- oder sonstige Brauchtumsfeuer, sind ohne Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Amtsverwaltung (Fachbereich II, Sachgebiet 3) nicht zulässig. Diese sind mindestens 14 Tage vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde schriftlich zu beantragen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Entwicklung des Landes Brandenburg zum Holzfeuer im Freien.