Sachgebiet Öffentliche Ordnung

Melderegister, Auskunft erteilen


Kurzinformationen

Melderegisterauskünfte können an Bürger, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister. Das aktuelle Melderegister enthält alle Daten von Einwohnern, die gegenwärtig in der Gemeinde gemeldet sind und Einwohner, die nicht länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind.

 

Eine erweiterte Auskunft kann nur dann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

 

 

Melderegisterauskünfte können nicht erteilt werden, wenn:


Beschreibung

Es gibt folgende Melderegisterauskünfte:

 

            - Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift, die Tatsache, dass                    der Einwohner verstorben ist

 

          - Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift, die Tatsache, dass der                     Einwohner verstorben ist, Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen,         Familienstand


Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Meldegesetz


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache:

beim schriftlichen Auskunftsersuchen:


Gebühren

Die von Ihnen erbetene Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig. Eine Bearbeitung kann nur gegen Vorkasse erfolgen. Die Gebühren werden je gesuchte Person erhoben.


Ansprechpartner

Frau Gramenz
Raum 114
Telefon (033609) 88-228