Gestaltungssatzung


Kurzinformationen

Das Ziel von Gestaltungssatzungen besteht darin, den Bestand und den Stil erhaltenswürdiger Stadt- und Ortsteilbereiche in seiner Unverwechselbarkeit zu erhalten und positiv weiterzuentwickeln.


Beschreibung

Gestaltungssatzungen sind Leitfäden für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an örtlichen Bausubstanzen sowie für die gestalterisch sinnvolle Einordnung von Neubaumaßnahmen in die Umgebung. Aus diesem Grund werden in den Satzungen unter anderem gestalterische Details zu Fassaden, Fenstern, Dächern, Einfriedungen, aber auch bezüglich Außenanlagen und Werbeanlagen geregelt.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Gestaltungssatzungen ist § 89 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Fassung vom 25.03.1998 (GVBl. I Bbg Nr. 8 Seite 82) sowie § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg) vom 15.10.1993 (GVBl. I Bbg Nr. 22, Seite 398), in der jeweils gültigen Fassung.


Weiterführendes

Rechtskräftige Gestaltungssatzungen gibt es für die Bergarbeitersiedlung Groß Lindow. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der Gestaltungssatzungen verstößt, handelt ordnungswidrig nach § 87 der Brandenburgischen Bauordnung und kann mit Geldbußen belegt werden.