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Melderegister, Auskunft erteilen

Kurzinformationen

Melderegisterauskünfte können an Bürger, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister. Das aktuelle Melderegister enthält alle Daten von Einwohnern, die gegenwärtig in der Gemeinde gemeldet sind und Einwohner, die nicht länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind.

 

Eine erweiterte Auskunft kann nur dann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

 

 

Melderegisterauskünfte können nicht erteilt werden, wenn:

  •  der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann
  • eine Auskunftssperre vermerkt ist.
Beschreibung

Es gibt folgende Melderegisterauskünfte:

 

  • einfache Melderegisterauskunft

            - Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift, die Tatsache, dass                    der Einwohner verstorben ist

 

  • erweiterte Melderegisterauskunft

          - Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift, die Tatsache, dass der                     Einwohner verstorben ist, Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen,         Familienstand

Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Meldegesetz

Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister

beim schriftlichen Auskunftsersuchen:

  • Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
  • Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
Kosten

Die von Ihnen erbetene Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig. Eine Bearbeitung kann nur gegen Vorkasse erfolgen. Die Gebühren werden je gesuchte Person erhoben.

  • einfache Auskunft: 5,00 €
  • erweiterte Auskunft: 8,00 €. Für diese Auskunft ist ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.
  • Auskunft mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): 9,00 - 17,00 €
Ansprechpartner

Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Frau Gramenz
114
Telefon (033609) 88-228