- Start
- » Melderegister, Übermittlungssperre
Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.
Beschreibung
Widersprochen wird gegen
- Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
- Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
- Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
- Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
Der Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre kann per Post an die Amtsverwaltung gesandt werden.
Kosten
keine
Ansprechpartner
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Frau Gramenz
114
(033609) 88-228
114
(033609) 88-228
Formulare
Antrag Übermittlungssperre