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Melderegister, Übermittlungssperre

Kurzinformationen

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.

Beschreibung

Widersprochen wird gegen

  1. Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
  2. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
  3. Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
  4. Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
  5. Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet
Rechtsgrundlagen

§§ 30 und 33 Brandenburgisches Meldegesetz

Notwendige Unterlagen

ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag

 

Der Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre kann per Post an die Amtsverwaltung gesandt werden.

 

Kosten

keine

Ansprechpartner

Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Frau Gramenz
114
Telefon (033609) 88-228
Formulare
Antrag Übermittlungssperre