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Personalausweis

Kurzinformationen

 

Ausweispflicht besteht für Personen ab 16 Jahre.

 

Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantrag werden.

Bei Verlust oder Ungültigkeit eines Personalausweises wird ein vorläufiger  Personalausweis ausgestellt.

Ein Personalausweis und ein vorläufiger Personalausweis werden nur auf Antrag des Ausweisbewerbers, eines gesetzlichen Vertreters oder seines Betreuers ausgestellt.

Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.



Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

 

Bei der Beantragung eines Personalausweises sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 

 

  • Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahre eine Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (bei nur einem Sorgeberechtigten den Sorgerechtsnachweis).

 

Fristen

 

Ca. zwei Wochen

 

Kosten
  • Neubeantragung eines Personalausweises 37,00 EUR
  • Antragsteller unter 24 Jahren zahlen bei der Erstbeantragung nur 22,80 €
Weiterführendes

 

Gültigkeit

 

 

  • Für Personen unter 24 Jahre ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.
  • Für Personen ab 24 Jahre ist der Personalausweis 10 Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis kann eine Gültigkeit von bis zu drei Monaten haben.

 

 

Ansprechpartner

Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Frau Gramenz
114
Telefon (033609) 88-228