Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28.11.2025
Der Landkreis beobachtet derzeit eine erfreuliche Entwicklung im Zusammenhang mit der Geflügelpest. Die Zahl der gemeldeten Wildvogelfunde mit Virusnachweisen ist rückläufig. Auch wenn vereinzelt weiterhin Funde gemeldet werden, ist das Risiko einer Einschleppung in Nutzgeflügelbestände aktuell geringer einzuschätzen als in den vergangenen Wochen.
Um den Schutz der Geflügelbestände weiterhin sicherzustellen, gilt per Allgemeinverfügung in Gebieten mit einer Geflügeldichte von mehr als 1000 Tieren je km² nach wie vor die Aufstallungspflicht. Die betroffenen Gemeinden sind in der Karte erkennbar.
In allen übrigen Gemeinden kann Geflügel ab Sonntag, den 30.11.2025, wieder im Freiland gehalten werden. Parallel dazu bleibt die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen essenziell, um Nutzgeflügelbestände weiterhin bestmöglich zu schützen.
Das Verbot von Geflügelausstellungen bleibt vorsorglich bestehen, um zusätzliche Übertragungsrisiken zu vermeiden.
Das Veterinäramt des Landkreises verfolgt die Situation engmaschig und kontinuierlich, um frühzeitig reagieren zu können und die notwendigen Schutzmaßnahmen stets dem aktuellen Infektionsgeschehen anzupassen.
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