Wahl von Schöffen für die Amtsperiode 2019 - 2023

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 gewählt.

In den Gemeinden Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow und Ziltendorf werden insgesamt fünf Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Eisenhüttenstadt (drei Personen) und am Landgericht Frankfurt (Oder) (zwei Personen) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeindevertretungen der Gemeinden Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow und Ziltendorf schlagen spätestens bis zum 31. Mai 2018 doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.


Hinweis: Bewerber, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe/Schöffin tätig waren, von denen die letzte noch andauert, können sich nach neuem Recht wiederum für dieses Amt bewerben.

Wenn Sie sich für dieses Ehrenamt interessieren und die genannten Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich bitte bis zum 30.03.2018 bei der Gemeinde Gemeinde Brieskow-Finkenheerd, Groß Lindow oder der Gemeinde Ziltendorf vertreten durch den Amtsdirektor des Amtes Brieskow-Finkenheerd, August-Bebel-Straße 18 a, 15295 Brieskow-Finkenheerd.

Telefon: (033609) 88100

Fax: (033609) 88102

 

Das Bewerbungsformular können Sie am PC ausfüllen, ggf. speichern und nach dem Ausdruck handschriftlich unterzeichnet per Post absenden.

Weitere Informationen und Links:
Bewerbungsformular und Hinweise (pdf-Dokument ausfüllbar)
www.schoeffenwahl.de (externer Link)
www.schoeffen-bb.de/schoeffenwahl.html (externer Link)
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung schriftlich bis zum 16.03.2018 an den
Landkreis Oder-Spree
Jugendamt
Frau Birgit Krüger
Breitscheidstraße 7
15548 Beeskow

Das entsprechende Bewerbungsformular und Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree: Bewerbungsformular und Hinweise
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