Amt Brieskow-Finkenheerd
 
 
Amt Brieskow-Finkenheerd
Amtsdirektor
August-Bebel-Straße 18 a
15295 Brieskow-Finkenheerd
Tel: (03 36 09) 88-100
Fax: (03 36 09) 88-102
 
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Schadens- und Risshotline

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, das Landesamt für Umwelt teilt im Falle des Verdachts auf einen Wolfsübergriff Folgendes mit:

 

Im Schadensfall - Wir helfen Ihnen

 

Bei Verdacht auf einen Wolfsübergriff auf Nutztiere wählen Sie bitte die Schadenshotline das Landesamt,

Tel.: + 49(0)172 5641700.

 

Wir helfen Ihnen.

 

Die Begutachtung toter Weidetiere erfolgt durch den vom Land Brandenburg beauftragten Rissgutachter. Bitte unterstützen Sie den Rissgutachter und folgen Sie seinen

Anweisungen. Er nimmt sofort oder binnen weniger Stunden nach eingehender Rissmeldung zu Ihnen Kontakt auf.

Zur Beurteilung der Situation wird er Sie zunächst telefonisch zu einer kurzen Vorabfrage anrufen. Die mit der anschließenden Vor-Ort-Begutachtung entstehenden Kosten trägt das Land Brandenburg. Bei falschen Angaben in der telefonischen Vorabfrage können die enstehenden Kosten dem Tierhalter dann angelastet werden, wenn sich

eine Begutachtung aufgrund offensichtlicher Merkmale einer Totgeburt bei dem zu begutachtenden Kadaver erübrigt hätte.

Der Rissgutachter ist durch uns verpflichtet, die folgenden Fragen mit Ihnen bei Meldung eines vermeintlichen Wolfsübergriffes auf Weidetiere vorab zu klären. Kann

aufgrund der vom Tierhalter übermittelten Informationen ein Wolfsübergriff offensichtlich ausgeschlossen werden, darf der Rissgutachter nicht tätig werden. Sind Sie mit

einer ablehnenden Entscheidung nicht einverstanden, wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt. Tel.: +49(0)35603 69123

 

Vorabfrage:

1. Kadaver neugeborenern Nutztiere zum ersten Ausschluß einer Totgeburt:

Hat das Tier Fruchtwasser und/oder gelben Schleim im Maul /Rachen?

Befindet sich an den sichtbaren Wunden Blut?

Ist das Neugeborene missgestaltet, wenn ja, wie?

2. Bei anderen Nutztierkadavern

Handelt es sich um ein blutiges oder unblutiges Geschehen?

Sind Bisswunden im Halsbereich vorhanden?

3. Bei angefressenen Nutztierkadavern (Fraßnutzung)

Ist der Bauchraum geöffnet?

Sind die freiliegenden Knochen sauber abgenagt oder zerbissen?

4. Zeitpunkt

Wann wurde das betroffene Tier zuletzt lebend gesehen?

Wann wurde es tot aufgefunden?

 

Ihre Antworten liefern wichtige Hinweise zur Bewertung des Geschehens, sobald Sie telefonischen Kontakt zur Risshotline aufnehmen.

Weitere Informationen