Amt Brieskow-Finkenheerd
 
 
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Amtsdirektor
August-Bebel-Straße 18 a
15295 Brieskow-Finkenheerd
Tel: (03 36 09) 88-100
Fax: (03 36 09) 88-102
 
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Öffentlichkeitsbeteiligung Aufhebung B-Plan Nr. 2 "An der Wiesenauer Straße", Gemeinde Groß Lindow

Im Anhang befinden sich die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Planverfahren Aufhebung des B-Planes Nr. 2 "An der Wiesenauer Straße", Gemeinde Groß Lindow.

Bekanntmachung der Gemeinde Groß Lindow
Die Gemeindevertretung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am
17.10.2019 mit Beschluss Nr. GL 25/2019-öffentlich die Auslegung des Entwurfs der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 2 „An der Wiesenauer Straße“ in der Gemeinde Groß Lindow beschlossen.
Der Entwurf der Satzung und der Begründung zur Satzung sowie
dem Plan- und Textteil des derzeit rechtskräftigen B-Planes,
werden gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Beteiligung der
Öffentlichkeit – in der Zeit vom 03.02.2020 bis zum 06.03.2020
im Rathaus des
Amtes Brieskow-Finkenheerd
- Der Amtsdirektor -
August-Bebel-Straße 18 a
15295 Brieskow-Finkenheerd
zu den nachfolgenden Zeiten
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 u. 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 u. 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt. Die Einsicht in die Unterlagen außerhalb
der Auslegungszeiten können Sie telefonisch unter der Telefonnummer 033609-88254 vereinbaren.
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des B-Planes Nr. 2 „An
der Wiesenauer Straße“ der Gemeinde Groß Lindow ist mit den
benannten Unterlagen während der Auslegungsfrist auf der
Homepage des Amtes Brieskow-Finkenheerd einsehbar.
Nach dem Inkrafttreten der Satzung gelten alle Festsetzungen
des bisher rechtskräftigen B-Planes Nr. 2 „An der Wiesenauer
Straße“ als aufgehoben. Etwaige Bauvorhaben sind dann nach
den Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“
zu beurteilen. Im Rahmen einer nächsten Überarbeitung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Groß Lindow wird dieser Bereich dann klargestellt. Die Aufhebung des
derzeit rechtskräftigen B-Planes trägt dann zur Rechtssicherheit
und –klarheit für die Grundstückseigentümer bei.
Stellungnahmen können von jedermann während der
Auslegungsfrist zum Entwurf der Satzung mit seinen Bestandteilen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind und die
Möglichkeit der Beteiligung haben.
Die von der Planung betroffenen und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schrift-lich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und über den Zeitraum der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung informiert.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
Beschlussfassung zur Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein
Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Die Verarbeitung personengebundener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Ver-bindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und den Brandenburgischen Datenschutz- gesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationen gemäß Art. 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“, welches mit den benannten Unterlagen ausliegt. Dieses Informationsblatt kann ebenfalls während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Amtes Brieskow-Finkenheerd eingesehen werden.


Danny Busse
Amtsdirektor

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