Ab sofort mit FFP2 Maske

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

laut der Fünften Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 8. Februar 2022 dürfen Besucher die Amtsverwaltung ab sofort nur noch mit einer FFP2 Maske betreten (siehe Anhang).

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Der Amtsdirektor

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