Ab sofort mit FFP2 Maske
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
laut der Fünften Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 8. Februar 2022 dürfen Besucher die Amtsverwaltung ab sofort nur noch mit einer FFP2 Maske betreten (siehe Anhang).
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Amtsdirektor