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Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung für Gewerbetreibende

Eine ominöse Firma versucht massenhaft per Fax, Freiberufler und Unternehmen unter Berufung auf die DSGVO zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abos zu bewegen.

Die Masche ist alles andere als neu: Unternehmer erhalten offiziell klingende Schreiben eines angeblichen Verbands mit der Mitteilung, dass sich der Empfänger zum Beispiel in ein angebliches Gewerbeverzeichnis eintragen lassen soll. Dabei sind die Nachrichten so konzipiert, dass sie ein teures Abonnement [1] für wenig Gegenleistung enthalten, zu dem sich der Betroffene per Unterschrift verpflichtet. Vor Gericht halten diese Vereinbarungen meist nicht, aber trotzdem scheint es für die Abzocker einen großen Markt an leichtgläubigen Empfängern zu geben, die bereitwillig zahlen.

"Datenschutzauskunft-Zentrale": Abzockversuch mit der DSGVO

Ausschnitt aus dem Fax der "Datenschutzauskunft-Zentrale"

Ausschnitte aus dem Fax der "Datenschutzauskunft-Zentrale"

Ein Unternehmen aus Malta versucht nun, dieses Konstrukt mit Hilfe der allgemeinen Unsicherheit über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) [2] neu zu beleben. Eine "Datenschutzauskunft-Zentrale" verschickt in großem Ausmaß Faxe an Unternehmen. Darin werden diese aufgefordert, sich an einer "Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO" zu beteiligen. Zur Erfüllung der "gesetzlichen Pflichten" solle man ein beigefügtes Formular ausfüllen und innerhalb von wenigen Tagen per Fax an eine 00800-Nummer aus der Schweiz oder eine Postanschrift in Oranienburg versenden.

In dem Formular wird dann behauptet, dass nur vollständige und aktuelle Firmen- und Betriebsdaten die Einhaltung des Datenschutzes gewährleisten. Im Rahmen eines Textblocks mit weiteren ebenso rechtlich falschen Informationen wird dann versteckt, dass man mit dem Auftrag ein "Leistungspaket Datenschutz" erwerbe, das Muster und Formulare enthalte. Hierfür muss der Leichtgläubige bei einer verbindlichen Laufzeit von drei Jahren jährlich einen Betrag von 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zahlen.

Das Formular enthält einen Verweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters, bei dem es sich um die "DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd" mit Sitz auf Malta handelt. Ob der Anbieter auch ein Büro an der ebenfalls angegeben Adresse in Deutschland enthält, ist noch offen. Eine nach der DSGVO vorgeschriebene Datenschutzinformation ist dort ironischerweise nicht mal als Hinweis zu finden.

Unternehmens- und Verbraucherverbände raten, das Schreiben in jedem Fall zu ignorieren. Für den Fall, dass man das Formular bereits unterschrieben hat, sollte man einen Anwalt aufsuchen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin [3], dass Unternehmer als Verantwortliche zwar nachweisen müssen, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten. Hierfür sei aber natürlich kein Vertragsabschluss mit der "DAZ" erforderlich.

Im Gegenteil seien die dort beworbenen Formulare etwa für die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses kostenlos zum Download auf der Website der Behörde [4] erhältlich. Behördenchef Heinz Müller hält die Aktion daher für einen Betrugsversuch. Er ruft die Unternehmen explizit dazu auf, sich mit Fragen der DSGVO an seine Landesbehörde zu wenden.

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