Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes der Schiedsfrauen und Schiedsmänner

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Öffentliche Ausschreibung des Ehrenamtes der Schiedsfrauen und Schiedsmänner und deren Stellvertreter

Das Ehrenamt einer Schiedsperson (Schiedsmann/Schiedsfrau) muss neu besetzt werden.

Die Schiedspersonen werden gemäß § 4 des Gesetzes über die Schiedsstellen auf 5 Jahre vom Amtsausschuss des Amtes Brieskow-Finkenheerd gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet.

Der Schiedsstellenbereich umfasst die Gemeinden Groß Lindow, Brieskow-Finkenheerd, Wiesenau, Ziltendorf und Vogelsang.

Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten ( z.B. Durchführung von Schlichtungsverfahren, Durchführung Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen, Führung des Kassenbuchs und Abrechnungen mit der Amtsverwaltung sowie dem Amtsgericht ).

Die Schiedsperson soll im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Schiedsperson kann nicht sein, wer

  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  • unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht.

Die Schiedsperson soll das 25. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht besitzen und ihren Wohnsitz im Amt Brieskow-Finkenheerd haben (maßgeblich ist, dass die Schiedsperson den räumlichen Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse im Amt Brieskow-Finkenheerd hat).

Ihre Aussagekräftige Bewerbung für das Ehrenamt der Schiedsperson richten Sie bitte bis zum 11. September 2020 an folgende Anschrift:

 

Amt Brieskow-Finkenheerd                                            Der Amtsdirektor                 

August-Bebel-Straße 18a
15295 Brieskow-Finkenheerd

Kennwort: Wahl Schiedsperson

 

 

Dirk Wesuls

-allg. stellv. Amtsdirektor-

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