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Informationen zum Kinderreisepass

 

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1.Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Für Kinder (ab Säuglingsalter) können Bundespersonalausweise oder Bundesreisepässe ausgestellt werden.

Für Reisen innerhalb der EU ist ein Bundespersonalausweis ausreichend.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 18. Januar 2024

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