Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg ab dem 01.07.2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
anbei möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen für die Hundehaltung verschaffen:
Seit dem 01.07.2024 gilt eine neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg. Was bedeutet das für Sie als Hundehalter? Hier eine Aufzählung der wichtigsten Änderungen:
Es gibt keine Unterscheidung zwischen großen und kleinen Hunden – in der alten Fassung der Hundehaltverordnung wurde zwischen kleinen und großen Hunden (Gewicht über 20 kg oder Widerristhöhe von mehr als 40 cm) unterschieden. Ab sofort gelten die Regelungen der Hundehalterverordnung gleichermaßen für alle Hunde, unabhängig von der Körpergröße.
Hinweis: Das bedeutet, dass ab sofort ALLE Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und im Bereich Steuern angemeldet werden müssen. Dies gilt insbesondere auch für Hunde, die bereits vor dem 01.07.2024 erworben wurden und noch keine Kennzeichnung mit Mikrochip besitzen.Abschaffung der Rasseliste – ab sofort ist das Halten aller Hunderassen in Brandenburg erlaubt. Auch die ehemals nach der Rasse festgelegten gefährlichen bzw. widerlegbar gefährlichen Hunde können ohne Einschränkungen gehalten werden.
Das Führungszeugnis entfällt bei der ordnungsrechtlichen Anmeldung – um den Aufwand für die Hundehalter zu verringern müssen Sie nur noch ein Formular für die An- und Abmeldung eines Hundes ausfüllen. Dieses Formular gilt sowohl für die steuerliche als auch die ordnungsrechtliche An- und Abmeldung. Hierbei ist ein aktuelles Führungszeugnis nicht mehr zu erbringen.
Gefährliche Hunde können Sie einer Wesensprüfung unterziehen lassen – bisher galt die Gefährlichkeit eines Hundes sein Leben lang. Die neue Hundehalterverordnung sieht vor, dass Hunde, die als gefährlich festgestellt wurden, wieder den Status eines nicht gefährlichen Hundes erlangen können. Dies ist möglich sofern nach Ablauf von mindestens zwei Jahren seit Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes keine weiteren Vorkommnisse feststellbar sind und wenn von einer positiven Verhaltensänderung des Hundes auszugehen ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Fachbereich Öffentliche Ordnung, Tel.: 033609/88-227, E-Mail:
Durch den Wegfall der Rasseliste und der damit verbundenen Eingruppierung bestimmter Rassen als widerlegbar gefährlich, ist das Tragen der roten Plakette nicht mehr notwendig. Wir bitten Sie, die roten Plaketten beim Fachbereich Öffentliche Ordnung abzugeben oder in den Briefkasten einzuwerfen.
https://www.amt-b-f.de/seite/521111/finanzen.html (Hundesteueran- und abmeldeformular)
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